Bei Beschaffungen der öffentlichen Hand gelten neben dem Vergaberecht die Vorgaben des öffentlichen Preisrechts (Verordnung PR Nr. 30/53 und Leitsätze). Unklare oder nicht begründete Preistypbestimmungen, nicht leitsatzkonforme Mengen- und Wertansätze, formalkalkulatorische Fehler oder lückenhafte Nachweise führen in der Praxis regelmäßig zu Schwierigkeiten bei der Festlegung und Umsetzung von Preisen. Kommt es zu nachträglichen Preis- oder Grundsatzprüfungen, drohen Preisabschläge mit potenziell erheblichem wirtschaftlichem Schaden. Zusätzliche Risiken ergeben sich für Organisationen, die gebühren- oder förderfinanzierte Leistungen erbringen.
Wir vereinen preisrechtliche Expertise mit betriebswirtschaftlichem Know-how und begleiten Sie von der Preistypbestimmung bis zur prüffähigen Dokumentation. Wir erstellen oder prüfen Marktpreisnachweise (zum Beispiel für betriebssubjektive Marktpreise und abgeleitete Marktpreise) und Selbstkostenkalkulationen (Selbstkostenerstattungs-, Selbstkostenricht- und Selbstkostenfestpreise) unter Berücksichtigung verursachungsgerechter Kostenverrechnungen nach den Leitsätzen. Darüber hinaus leiten wir leitsatzkonforme Stunden-, Verrechnungs- und Zuschlagssätze ab, prüfen Mengen- und Wertansätze sowie die wirtschaftliche Betriebsführung, gestalten Preisgleitklauseln und unterstützen Sie bei Preis- und Grundsatzprüfungen.
Wir unterstützen in verschiedenen Konstellationen entlang der Preisbildung und Prüfung.
Unser Vorgehen ist darauf ausgelegt, Entscheidungssicherheit zu schaffen und eine prüffähige Dokumentation sicherzustellen.
Unsere Leistungen münden in nachvollziehbare Unterlagen und prüffähige Rechenwerke.